Weiterbildungsmaßnahmen für zertifizierte Hundetrainer:innen in Zeiten von Corona und die Tierärztekammern

Wir haben bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein und Niedersachsen angefragt bezüglich der Weiterbildungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung.

Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein stellt folgende Anforderung:

Für das Coronajahr 2020 wird Kulanz gewährt - Liegen für 2020 keine Fortbildungsbescheinigungen vor, bleibt die Zertifizierung dennoch bestehen.

Für das Jahr 2021 können die Weiterbildungsmaßnahmen im Jahr 2022 nachgeholt und nachgereicht werden. Die Tierärztekammer erwartet eine Information, dass die Maßnahmen im Jahr 2022 nachgeholt werden.

Auf eine Rückmeldung der Tierärztekammer Niedersachsen warten wir aktuell noch.

Es grüßt,

Der Vorstand

(Anmerkung: davon unberührt bleiben natürlich die Angaben in der jeweils zum Zeitpunkt eurer Zertifizierung gültigen TÄK-Prüfungsordnung)