
Mitgliedschaft im BVZ-Hundetrainer e.V.
Sie möchten Mitglied im BVZ-Hundetrainer e.V. werden und fragen sich welche Voraussetzungen dafür notwendig sind?
Die Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft stellen sich wie folgt zusammen:
- Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Berufstätigkeit als Hundetrainer/in (Voll- oder Nebenerwerb)
- Nachweis über die Qualifikation/Ausbildung als Hundetrainer/in
- Kollegiales Fachgespräch mit mind. zwei Vorstandsmitgliedern
Sie erfüllen die ersten Kriterien? Dann können Sie ohne Umwege einen Mitgliedsantrag stellen. Dazu füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und fügen Ihre Qualifikationsnachweise sowie den Bescheid über die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG) bei.
Nach Eingang Ihres Antrags nimmt unsere Geschäftsstelle mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung für das kollegiale Fachgespräch Kontakt auf.
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG) ist kein Nachweis für eine Qualifikation, es ist ausschließlich eine behördliches Genehmigung zur gewerblichen Tätigkeit. Daher werden im Rahmen dieses Gesprächs neben dem persönlichen und fachlichen Austausch auch Ihre Qualifikation abgefragt.
Wir legen sehr viel Wert auf persönlichen und fachlichen Austausch, in diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit über Ihre Tätigkeit als Hundetrainer*in zu berichten, sowie Vorstandsmitglieder persönlich kennenzulernen.
Wir freuen uns über Ihren Antrag zur Mitgliedschaft.
Berufsverband zertifizierter
Hundetrainer e.V.
Geschäftsstelle:
geschaeftsstelle@bvz-hundetrainer.de