Offener Brief an die Ministerien der Bundesländer 08. Mai 2020 - Corona-Rahmenbedingungen zur Arbeit in Hundeschulen

Rahmenbedingungen zur Arbeit in Hundeschulen

Vorschlag für die Durchführung von Hundetraining unter Einhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen.

Rahmenbedingungen zur Arbeit in Hundeschulen

Vorschlag für die Durchführung von Hundetraining unter Einhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen.

Sehr geehrte(r) Minister(in),

der BVZ-Hundetrainer e.V. möchte Ihnen mit diesem Schreiben einen Vorschlag unterbreiten, welcher die Eckpfeiler die Arbeit in Hundeschulen beschreibt.

Diese Vorgaben könnten von Behörden vor Ort, (Gesundheitsämtern, Ordnungsämtern, Veterinärämter, etc.) an die Hundeschulen weitergegeben werden, um eine Einheitlichkeit der Schutzmaßnahmen landesweit zu erreichen und gleiche Rahmenbedingungen für alle Betriebe zu schaffen. Wissend, dass die Mitarbeiter der Behörden oftmals keine genaue Vorstellung vom Hundeschulbetrieb haben, sind die Richtlinien an die regulären Trainingsbedingungen angepasst und für alle Hundetrainer*innen vollumfänglich durchführbar.

Grundsätzliche Abstands- und Hygienemaßnahmen

  • Keine Begrüßung per Händedruck, o.ä.
  • Nur eine Person pro Hund in Gruppenterminen
  • Zeitpuffer zwischen den Gruppenterminen, so dass die einen Teilnehmer bereits das Trainingsgelände verlassen haben, ehe die nächsten erscheinen
  • Die Hundehalter fassen keine Gegenstände an, die nicht ihnen gehören
  • Hundehalter, die Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen

Tätigkeitsfelder:

Die Arbeit im Einzeltraining im Freien (auf einem eingezäunten, privaten Gelände oder beim Spaziergang):

  • Der Hundetrainer*in trifft sich mit der Hundehalter*in im Freien.
  • Die Beratung findet mit ausreichendem Sicherheitsabstand (mind. 2 Metern) statt.
  • Hilfestellung bei der Ausführung von Übungen mit dem Hund können vom Hundetrainer nur unter Wahrung der Hygienerichtlinien ausgeführt werden. Hierbei wird beim Unterschreiten der Abstandsregel das Tragen eines Mundschutzes empfohlen. Ein Anfassen der Leine und/oder dem Halsband/Geschirr des Hundehalters erfordert eine anschließende Desinfektion der berührten Hilfsmittel.
  • Die Begegnung mit fremden Personen im öffentlichen Raum bedingt, dass Hundetrainer*in und Hundehalter*in ausreichend Abstand einnehmen.
  • Als Veranlasser dieser Zusammenkünfte führen die Hundetrainer eine Liste mit den Anwesenheitszeiten der Kunden und den jeweiligen Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer). Die Daten werden drei Wochen aufbewahrt, damit im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden könnten.

Die Arbeit im Gruppentraining (auf einem eingezäunten, privaten Gelände oder in Feld/Wald/Flur):

  • Das Zusammentreffen mehrerer Hundehalter wird durch die Hundeschule im Vorfeld geplant.
  • An dem Termin nimmt nur eine festgelegte Anzahl Personen teil, die im Abstand von mind. 2 Metern mit ihrem Hund gemeinsam trainieren.
  • Auf einem geschlossenen Gelände muss pro Person ausreichend Platz vorhanden sein, um die Übungen, die oftmals ein gemeinsames Gehen mit dem Hund erfordern, ohne in engen Kontakt zu den anderen Hundehalter*innen zu kommen.
  • Außerhalb eines abgeschlossenen Geländes muss sichergestellt sein, dass fremde Personen durch die Gruppe nicht beeinträchtigt werden. Der Platz muss so bemessen sein, dass Hundehalter*innen ohne Kontakt zu anderen Hundehalter*innen der Gruppe ihre Übungen mit dem Hund durchführen können.
  • Als Veranlasser dieser Zusammenkünfte führen die Hundetrainer eine Liste mit den Anwesenheitszeiten der Kunden und den jeweiligen Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer). Die Daten werden drei Wochen aufbewahrt, damit im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden könnten.

Mit der Weitergabe dieser Richtlinien helfen Sie ihren Behörden landesweit einheitliche Regelungen umzusetzen. Dies spart beiden Seiten viel Zeit und Mühe sich in die Arbeitsbedingungen einzuarbeiten und diese mit sinnvollen Auflagen der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen zu versehen. Zugleich schafft es einheitliche Regelungen, die eine durchsichtige Einhaltung der Umsetzung gewährleisten kann.

Wir freuen uns, wenn dieses Papier als Leitfaden den Weg in die Behörden findet, um Ressourcen freizuhalten, die an anderer Stelle von den behördlichen Mitarbeitern aber auch von uns Hundetrainern benötigt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

1. Vorsitzende BVZ-Hundetrainer

cc: Bundeskanzlerin Angela Merkel

cc: Ministerpräsident Dr. Markus Söder

cc: Bundesministerin Christine Lambrecht

cc: Bundesminister Jens Spahn

cc: Minister Peter Hauck

cc: Staatsminister Thorsten Glauber

cc: Senator Dr. Dirk Behrendt

cc: Ministerin Ursula Nonnemacher

cc: Senatorin Claudia Bernhard

cc: Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks

cc: Staatsministerin Priska Hinz

cc: Ministerin Katy Hoffmeister

cc: Minister Dr. Till Backhaus

cc: Ministerin Barbara Otte-Kinast

cc: Ministerin Ursula Heinen-Esser

cc: Ministerin Anne Spiegel

cc: Ministerin Ulrike Höfken

cc: Minister Reinhold Jost

cc: Staatsministerin Petra Köpping

cc: Ministerin Petra Grimm-Benne

cc: Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert

cc: Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack

cc: Minister Jan Philipp Albrecht

cc: Ministerin Heike Werner

cc: Minister Dirk Adams

cc: Staatssekretär Joachim Herrmann

cc: Ministerpräsident Malu Dreyer