Das BVZ-Mitgliedslogo könnt Ihr auf sämtlichen Werbeartikeln (online und Papier) veröffentlichen.
Bei Verbandsaustritt muss das Logo von allen Unterlagen heruntergenommen und im Internet ebenfalls entfernt werden
Das Tierärtzekammer-Zertifizierungslogo könnt Ihr ebenfalls auf allen Print und Online-Medien verwenden - auch nach dem Austritt aus dem BVZ. Es hat, unserer Meinung nach, allerdings nur einen qualitativen Anspruch in Zusammenhang mit unserem Mitgliedslogo!
Die zeitlich begrenzte Unterbringung von Hunden in ausreichend großen Boxen.
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Offener Brief an das Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft - Referat Tierschutz
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Weiterbildungsmaßnahmen für zertifizierte Hundetrainer:innen in Zeiten von Corona und die Tierärztekammern
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Hier finden Hundetrainer und Hundehalter von uns ausgewählte Informationen zu Hundeerziehung und Hundehaltung.