Das BVZ-Mitgliedslogo könnt Ihr auf sämtlichen Werbeartikeln (online und Papier) veröffentlichen.
Bei Verbandsaustritt muss das Logo von allen Unterlagen heruntergenommen und im Internet ebenfalls entfernt werden
Das Tierärtzekammer-Zertifizierungslogo könnt Ihr ebenfalls auf allen Print und Online-Medien verwenden - auch nach dem Austritt aus dem BVZ. Es hat, unserer Meinung nach, allerdings nur einen qualitativen Anspruch in Zusammenhang mit unserem Mitgliedslogo!
Artikel - Hundeerziehung und die Tierschutzhundeverordnung:
Warum die wissenschaftliche Grundlage nicht hält, was sie verspricht
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Hier finden Hundetrainer und Hundehalter von uns ausgewählte Informationen zu Hundeerziehung und Hundehaltung.