In der theoretischen Prüfung müssen Fragen zu folgenden Themengebieten rund um den Hund beantwortet werden:
Hierbei ist es unerheblich, welche Erziehungsmethoden oder Ernährungsweisen der Hundehalter bevorzugt. Es werden ausschließlich wissenschaftliche Erkenntnisse, rechtliche Grundlagen und Gesetze der Lerntheorie in Form eines Multiple-Choice-Tests abgefragt.
Die Prüfung kann sowohl in Papierform als auch digital (online) geprüft werden. Die Anwesenheit des Prüfers während der Prüfung ist in beiden Formen zwingend vorgeschrieben.
Die theoretische Prüfung dauert ca. 2 Stunden und kann in der Regel zeitlich unabhängig von der praktischen Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert ca. 2-3 Stunden.
Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung des Hundeführerscheins ist der erfolgreiche Abschluss der theoretischen Prüfung.
Die praktische Prüfung kann von Hundehaltern ab dem 16. Lebensjahr abgelegt werden. Sie müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund nachweisen und den theoretischen Teil der Hundeführerscheinprüfung bestanden haben. Es werden alle Hunde ab einem Alter von 12 Monaten zur Prüfung zugelassen. (Wir empfehlen jedoch die Prüfung erst abzulegen, wenn der Hund eine gewisse Reife erlangt hat.) Sie müssen einen ausreichenden Impfschutz haben und durch einen implantierten Mikrochip (Transponder) identifizierbar sein.
Ein Teil der praktischen Prüfung wird mit dem angeleinten Hund im außerstädtischen Gebiet bzw. Park mit Freilaufmöglichkeit mit und ohne Leine abgenommen.
Die generelle Möglichkeit, den Hund ohne Leine führen zu können, ist Voraussetzung um den BVZ-Hundeführerschein bestehen zu können!
Hierbei werden der allgemeine Grundgehorsam, die Führigkeit und die Beziehung zwischen Halter und Hund überprüft. Auch das vorausschauende und rücksichtsvolle Verhalten des Hundeführers wird bewertet.
Im Anschluss findet ein weiterer Prüfungsteil mit dem Hund im städtischen Bereich statt. Dieser Teil wird ausschließlich angeleint absolviert.
Der Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Halti, Maulkorb) ist während der Prüfung erlaubt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Hund über einen nicht ausreichenden Grundgehorsam verfügt oder der Umgang mit ihm nicht sachkundig und/oder tierschutzrelevant ist.
Während der Prüfung ist es dem Hundehalter gestattet, den Hund zu korrigieren oder zu loben.
Der Hund sollte während der Prüfung an lockerer Leine laufen und entgegenkommende Menschen und Tiere nicht belästigen. Der Hundehalter sollte entsprechend umsichtig, vorausschauend und angemessen auf sich ergebende Situationen reagieren.
Die gesamten Prüfungsunterlagen (Fragebogen und Bewertungsbogen) werden 10 Jahre lang archiviert.
Der Hundehalter bekommt nach bestandener Prüfung eine Urkunde und eine Ausweiskarte mit den Daten des Hundes und des Hundehalters. Hiermit kann sich der Hundehalter jederzeit als Absolvent des BVZ-Hundeführerscheins ausweisen.
Die zeitlich begrenzte Unterbringung von Hunden in ausreichend großen Boxen.
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Offener Brief an das Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft - Referat Tierschutz
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