Ähnlich, wie bei der Vergabe der Arbeitserlaubnis für Hundetrainer, gibt es auch jetzt keine bundeseinheitliche Leitlinie, die beschreibt, welche Arbeitsleistung von Hundetrainern derzeit erlaubt oder verboten sind.
Zeit für uns, den BVZ-Hundetrainer e.V., eine Stellungnahme zur aktuellen Lage zu veröffentlichen:
Wir versichern hiermit, dass unsere Mitglieder alle im Kontakt mit den örtlichen Behörden stehen und eine zumindest mündliche, bestenfalls schriftliche Aussage erhalten haben, inwieweit der Hundeschulbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Unser Appell an alle Hundehalter an dieser Stelle ist es, sich derzeit auch im Rahmen der Erziehung von Hunden, zusammen mit einem Hundetrainer, angemessen zu verhalten. Sofern die Erlaubniserteilung für Einzelstunden mit Hundetrainern erteilt wurde gelten selbstverständlich im Kontakt die aktuellen Hygienemassnahmen und die Bitte, um ausreichenden Abstand im Gespräch. Hausbesuche finden zur Zeit nur in genehmigten Ausnahmefällen statt.
In den nächsten Tagen werden wir Leitlinien veröffentlichen, welche Kriterien für ein 'online-Training/Beratung' maßgeblich sind. Wir beobachten derzeit ein sprunghaftes Ansteigen von Angeboten im 'online-Bereich', das vor der Buchung auf Qualität und Sinnhaftigkeit geprüft werden sollte.
Wenn Sie als HundehalterIn ihre Hundetrainerin/ihren Hundetrainer auch jetzt in Anspruch nehmen möchten, trotzdem ein persönlicher Kontakt nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, bleiben Sie mit ihr/mit ihm in Verbindung und halten Sie sich gerne hier, auf unserer Seite, auf dem Laufenden, welche medialen Angebote sinnvoll sind und eine gute Alternative darstellen.
Allen unseren Mitgliedern und Hundehaltern wünschen wir Besonnenheit und klare Gedanken ... sowie, bleiben Sie gesund!
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